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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Justizvollzugsanstalt Konstanz

Beschreibung

Die Justizvollzugsanstalt Konstanz wurde 1873 bis 1875 im Stadtteil Paradies als Kreisgefängnis errichtet und seither immer wieder baulich vergrößert bzw. den sich ändernden Sicherheitserfordernissen oder dem Zeitgeist angepasst. So wurde bereits zwischen 1914 und 1917 der Unterkunftsbereich durch einem Anbau erweitert. Es folgten in den Jahren 1989/1990 der Anbau eines Werkbetriebsgebäudes mit Lager- und weiteren Nebenräumen und am 01.10.2012 schließlich die Inbetriebnahme des neuen Torwach-, Verwaltungs- und Besuchsgebäudes. Eine offene Abteilung, das sogenannte Freigängerhaus, befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft an der unteren Laube. Der Hauptanstalt ist die Außenstelle Singen angegliedert. Die Vollzugsform in der einzigen während des Zweiten Weltkriegs 1939 bis 1942 erbauten Anstalt Singen ist in der Bundesrepublik Deutschland einmalig und auf das Alter der Inhaftierten von 62 und mehr Jahren abgestimmt. Im Hinblick darauf und die daraus resultierenden besonderen Bedürfnisse werden den Gefangenen weitreichende Bewegungsmöglichkeiten innerhalb der Anstalt eingeräumt, so dass sie den Vollzugsalltag weitgehend selbstständig gestalten können. Eine erst 1993 errichtete Arbeitshalle schafft die Voraussetzungen dafür, dass 30 Gefangene mit altersgerechten, leichten Montagearbeiten beschäftigt werden können.

Der Justizvollzugsanstalt Konstanz mit Außenstelle Singen stehen ca. 60 Personalstellen zur Verfügung, ca. 50 hiervon für den Vollzugsdienst im Justizvollzug. Die Betreuung der Inhaftierten erfolgt zusätzlich durch neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter, die insbesondere Kurse im Bereich des sozialen Trainings und sportliche Veranstaltungen. Im Jahr 2013 war die Anstalt mit durchschnittlich 148 Gefangenen belegt. Die Anstalt ist in der Lage, im geschlossenen Vollzug insgesamt ca. 75 Arbeitsplätze in Unternehmer- und Versorgungsbetrieben anzubieten.

Hausanschrift

Schottenstraße 16
78462 Konstanz
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Kontakt

Telefon (0 75 31) 2 80-0
Fax (0 75 31) 2 80-26 01

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Konstanz ergibt sich aus dem Vollstreckungsplan für das Land Baden-Württemberg. Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.