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Informationen der Gemeinde Bötzingen zu den Greensill-Geldanlagen

Außenansicht Rathaus

Die aktuellen Entwicklungen hier im Überblick.....

Zahlungseingang für abgetretene Greensill-Forderungen

Am Donnerstag, 05.01.2023 ist am späten Nachmittag die Zahlung für die abgetretenen Greensill-Forderungen bei der Gemeinde Bötzingen nach Dienstschluss eingegangen. Dies konnte am heutigen Vormittag (09.01.2023) durch die Gemeindekasse bestätigt werden.

Die Zahlung ist ergebnistechnisch im Rechnungsjahr 2022, mit entsprechender Ausweisung eines Kasseneinnahmerestes (Forderungen), abzuwickeln.

Verkauf der Greensill-Forderungen

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 21.12.2022 beschlossen, die Greensill-Forderungen in Höhe von 13,2 Mio. € an einen Investor zu verkaufen. Zuvor wurde der Markt sondiert. Der Verkaufspreis beträgt 25 % der Forderungen, d.h. rd. 3,3 Mio. €.

Insbesondere folgende Gründe haben zu dieser Entscheidung geführt:

1. Es wird ein langwieriges und äußerst komplexes, wie auch kompliziertes
     Insolvenzverfahren erwartet, mit aktuell sehr unklaren Erfolgsaussichten;
     Prognose: mind. 10 Jahre.

2. Durch die aktuelle Inflation wird die zunehmende Gefahr eines Wertverfalls gesehen.

3. Mögliche zu stellende Haftungsansprüche gegen Dritte, z.B. Wirtschaftsprüfer oder
     Vorstände der Bank bergen ein hohes Prozessrisiko. Dies sowohl in wirtschaftlicher
     als auch in rechtlicher Hinsicht. Pro Klagefall würden, bei Durchlaufen aller drei Instanzen,
     Verfahrenskosten in erheblicher Höhe anfallen.

Um eine mögliche Marktbeeinflussung sowie eine Beeinträchtigung des lfd. Insolvenzverfahrens zu verhindern, können an dieser Stelle keine weiteren Informationen zum Investor und den nachrangigen Angebotsergebnissen gegeben werden. Die Transaktion wird nach deutschem Recht abgewickelt.

Einwohnerversammlung vom 15.11.2022 zum Sachstand Geldanlagen bei der Greensill Bank

In der Einwohnerversammlung am 15.11.2022 wurde über den aktuellen Sachstand zu den Geldanlagen bei der Greensill Bank berichtet.

Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Dehlfing von der Kanzlei Dr. Bausch und Partner, Freiburg stellte den Sachstandbericht vor:
Er begann mit einem allgemeinen Rückblick über die bisherigen Abläufe in Bezug auf die Greensill-Gelanlagen. Danach stellte er die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf das Rechtsgutachten von der Kanzlei Nieding + Barth vor. Dies umfasste mögliche außergerichtliche Inanspruchnahmen und Klageverfahren gegen Vorstände, Wirtschaftsprüfer, BaFin und Rating-Agentur.

Die Prüfung möglicher Verantwortlichkeiten der für die Gemeinde handelnden Personen wurde angesprochen. Auf das erstellte Kurzgutachten der Kanzlei Bausch und Partner und das Ergebnis der Sonderprüfung des Landratsamtes wurde verwiesen. Hierzu wurde bereits in vergangenen Einwohnerversammlungen und öffentlichen Gemeinderatssitzungen detailliert informiert.

Ebenfalls wurde die Prüfung der Leistungspflicht der Eigenschadenversicherung (BGV) und deren Ergebnisse angesprochen.

Danach berichtete Herr Dr. Dehlfing über mögliche Haftungsansprüche gegenüber Finanzvermittler. Dabei ist er auf die Beschlusslage des Gemeinderates und die aktuelle Entwicklung eingegangen. In diesem Zusammenhand wurde das Urteil des LG München I vom 19.08.2022 wurde kurz angesprochen.

Auf die Neufassung der Geldanlagerichtlinge (GAR) am 28.09.2021 wurde hingewiesen. Ebenso auf die erste Änderung der GAR am 25.10.2022 wegen der geänderten Zinsmarktsituation.
Über Kaufpreisangebote zu den Greensill-Forderungen wurde als mögliche Handlungsoptionen berichtet. Der Markt wird diesbezüglich weiter beobachtet.

Desweitern gibt es von der Staatsanwaltschaft Bremen in Bezug auf das laufende Verfahren, keine neuen Erkenntnisse. Die Staatsanwaltschaft hält sich sehr bedeckt.

Zum aktuellen Stand aus dem Insolvenzverfahren wurde informiert. Er berichtet, dass 1,2 Mrd. € bevorrechtigte Forderungen beachtet werden müssen. Entscheidend für den Ausgang des Insolvenzverfahrens würden zwei Gläubigergruppen sein. Zum einem die Forderungen gegen die GUPTA-Group, zum anderen Forderungen gegen Versicherungen (Forderungsausfallversicherungen). Der Insolvenzverwalter spricht von einem schwierigen und komplexen Verfahren. Mit einer Dauer von ca. 10 Jahren kann gerechnet werden.

Zum Schluss wurde noch kurz über die haushaltsrechtliche Behandlung der Greensill-Geldanlagen berichtet. Diese ist im Zuge des Jahresabschlusses 2021 abgeschlossen.

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.06.2022

Prüfungsergebnisse zu Greensill-Geldanlagen; handelnde Personen 
Bei diesem Tagesordnungspunkt waren Bürgermeister Dieter Schneckenburger sowie Rechnungsamtsleiter Gervas Dufner befangen und nahmen Platz im Zuhörerraum.

Bürgermeisterstellvertreter Bernd Belle übernahm die Leitung des Tagesordnungspunktes und begrüßte dazu Herrn Dr. Thomas Dehlfing von der Kanzlei Dr. Bausch u. Partner.

Herr Belle führte Gemeinderat und Zuhörerschaft kurz in das Thema ein. Die Gemeinde Bötzingen hat bei der in Insolvenz geratenen Greensill-Bank AG 13,2 Mio. € angelegt. Nach Bekanntwerden des Moratoriums bzw. Insolvenz der Bank hat die Gemeinde Bötzingen unverzüglich eine Sonderprüfung der Geldanlagenvorgänge bei der Kommunalaufsicht, dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald beantragt. Weiter hat der Gemeinderat die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bausch und Partner damit beauftragt, eine mögliche Verantwortlichkeit für die Gemeinde Bötzingen handelnden Personen zu prüfen.

Die Prüfungsergebnisse liegen seit Juni 2021 vor. Diese wurden von Herrn Dr. Dehlfing bereits in der Einwohnerversammlung am 21.09.2021 sowie in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.11.2021, i.V. der Prüfung einer möglichen Leistungspflicht des Badischen- Gemeinde-Versicherungs-Verbandes (BGV) zur Eigenschadenversicherung, einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt.

Herr Belle berichtete weiter, dass seit März 2021 in zehn öffentlichen Veranstaltungen (öffentlichen Gemeinderatssitzungen, Einwohnerversammlungen, Pressegesprächen) das Gesamtthema behandelt wurde. Dieser Transparenz möchte die Gemeinde Bötzingen auch weiterhin Rechnung tragen.

Herr Belle übergab an Dr. Dehlfing. Dieser nahm Bezug auf sein erstelltes Gutachten vom 07.06.2021, dem Prüfungsbericht der Kommunalaufsicht vom 23.06.2021 sowie dem Prüfungsergebnis des BGV vom 07.07.2021 in Verbindung zur Prüfung der Leistungspflicht aus der Eigenschadenversicherung.

Er berichtete, dass er den Sachverhalt ausgiebig geprüft hat und zum eindeutigen Ergebnis gekommen ist, dass den handelnden Personen keine Dienstpflichtverletzungen unterlaufen sind. Aus diesem Grund können keine Haftungsansprüche abgeleitet werden. Es gab klare Anlagerichtlinien des Gemeinderats. Sowohl Bürgermeister als auch der Rechnungsamtsleiter haben sich an diese Richtlinien gehalten. Die Anlagerichtlinien waren gründlich ausgearbeitet und inhaltlich nicht zu beanstanden. Diese Richtlinien erlaubten auch eine Anlage bei der Greensill-Bank. Diese Bank hat alle Kriterien der Anlagerichtlinien erfüllt. Ergänzend informierte er, dass beamtete Mitarbeiter einer Kommune nach § 48 Beamtenstatusgesetz überdies nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden können.

Des Weiteren ist Herr Dehlfing auf den Prüfungsbericht der Kommunalaufsicht vom 23.06.2021 eingegangen. In diesem 6-seitigen Bericht wurden die Geldanlagevorgänge bei der Greensill-Bank intensiv beleuchtet. Im Ergebnis konnte die Kommunalaufsicht keine Dienstpflichtverletzungen der handelnden Personen feststellen. Die Geldanlagen bei der Greensill-Bank erfolgten entsprechend den Vorgaben der Geldanlagerichtlinie der Gemeinde Bötzingen. In diesem Zusammenhang wies Herr Dr. Dehlfing darauf hin, dass der Prüfungsbericht der Kommunalaufsicht kein „Papiertiger“ bzw. Selbstläufer sei. In anderen betroffenen Kommunen habe eine solche Prüfung zu Feststellungen und entsprechenden Maßnahmen gegen die verantwortlichen Personen geführt.

Zum Schluss ist Herr Dr. Dehlfing auf das Prüfungsergebnis des BGV in aller Kürze eingegangen. Auch diese Prüfung ergab in der Feststellung, dass keine Dienstpflichtverletzung handelnder Personen vorliegt.

Der Gemeinderat nahm den Sachbericht von Herrn Dr. Dehlfing zustimmend zur Kenntnis. Haftungsansprüche handelnder Personen sind nicht zu erkennen.

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31.01.2022

Über zwei Themen in Verbindung mit den Greensill-Geldanlagen wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 31.01.2022 informiert:
 
A   Forderungspapier zur Einlagensicherung kommunaler Gelder
B   Kaufinteresse an den Greensill-Forderungen von Investmentbanken bzw. -unternehmen
 
 
zu A.       
Forderungspapier zur Einlagensicherung kommunaler Gelder:
 
Die Greensill-Insolvenz wurde zum Anlass genommen ein Forderungspapier zur Einlagensicherung kommunaler Gelder zu verfassen. Darin wird insbesondere gefordert, dass künftig kommunale Geldanlagen wieder stärker gegen Verluste abgesichert sind.
 
Initiatorin des Forderungspapiers ist die ebenfalls betroffene Stadt Monheim (NRW), zusammen mit den Städten Garbsen und Osnabrück.
 
Die Gemeinde Bötzingen hat sich, wie ein überwiegender Anteil der betroffenen Kommunen, dem Inhalt des Forderungspapiers angeschlossen.
 

Folgende Punkte werden darin gefordert:
 
Die Wiederaufnahme der Kommunen als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften in den Einlagen-sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und die gesetzliche Einlagensicherung wird gefordert.
 
Es werden frühere Informationen bei einer Schieflage einer Bank durch die Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin) gefordert.
 
Es wird die Haftung des Bundes gefordert. D.h. soweit es nicht zu einer erneuten Aufnahme der Kommunen in den Einlagensicherungsfonds kommt, muss die Bundes-republik Deutschland die Haftung und das wirtschaftliche Risiko der Kommunen übernehmen, wenn die Kommunen bei einer Bank Geld anlegen, die der Überwachung und einer laufenden Sonderprüfung durch die BaFin unterliegt.
 
Es wird die Besserstellung der kommunalen Gläubiger-interessen im Falle einer Bankeninsolvenz gefordert. D.h. zum Beispiel, dass es keine Bevorrechtigung privater Banken im Insolvenzfall mehr geben darf.
 
Es wird die Änderung der Insolvenzverordnung gefordert. D.h. zum Beispiel, dass die öffentliche Hand grundsätzlich im Gläubigerausschuss vertreten sein muss.
 
Es werden Sofortmaßnahmen zur Meidung von Verwahrentgelten bei gleichzeitiger Sicherung von Finanzanlagen gefordert. D.h. zum Beispiel die Prüfung und Einräumung der Möglichkeit interkommunaler Darlehen innerhalb der einzelnen Bundesländer, evtl. auch bundeslandübergreifend.
 

Das Forderungspapier wurde an folgende Adressaten versandt:
 
Bundesministerium der Finanzen, Herrn Bundesminister Christian Lindner MDB, Berlin
           
Deutscher Städte- u. Gemeindebund, Herrn Präsidenten Ralph Spiegler, Berlin
 
Deutscher Landkreistag, Herrn Präsidenten Reinhard Sager, Berlin
 
Deutscher Städtetag, Herrn Präsidenten Markus Lewe, Berlin
 
Dieses Forderungspapier kann je nach Aufarbeitung und Erfolg in der Zukunft allen
Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland zu Gute kommen. Auf die Reaktionen
darauf dürfen wir gespannt sein.
 

zu B.          
Kaufinteresse an den Greensill-Forderungen von Investmentbanken bzw. -unternehmen
 
Wie bereits mehrmals berichtet zeigen drei Investmentbanken bzw. –unternehmen Interesse am Kauf der Greensill-Forderungen. Deren Geschäftssitze bzw. –zentralen sind in London sowie in München/Köln.
 
Die höchste Preisindikation liegt zurzeit bei 32 %, das entspricht rd. 4,224 Mio. €.
 
Dabei handelt es sich um ein Kaufinteresse, nicht bereits um ein konkretes Kaufangebot.
 
Ein Verkauf der Forderungen würde der Verzicht aller Rechte in die Insolvenzmasse, aber auch aller möglichen Haftungsansprüche gegenüber z.B. den Wirtschaftsprüfern, Ratingagenturen, Vorstände der Bank u.a. betreffen.

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.11.2021

a) Prüfen einer möglichen Leistungspflicht der Eigenschadenversicherung beim BGV
Der BGV wurde am 24.03.2021 über die Geldanlagevorgänge der Gemeinde bei der in Insolvenz geratenen Greensill Bank AG unterrichtet.

Zwischen den Monaten März und Juli 2021 hat der BGV die Sachverhalte geprüft. Mit Benachrichtigung vom 07. Juli 2021 wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass keine Leistungspflicht hinsichtlich der abgeschlossenen Eigenschadenversicherung gegeben ist. Die Eintrittspflicht wurde entsprechend verneint.

Als Hauptargument wird aufgeführt, dass den handelnden Personen keine Dienstpflichtverletzung unterlaufen ist. Dabei bezieht sich der BGV auf die eigenen Rechtsprüfungen, aber auch auf das Ergebnis der Sonderprüfung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald (Kommunalaufsicht).

Herr Dr. Dehlfing von der Anwaltskanzlei Dr. Bausch und Partner wurde von der Gemeinde Bötzingen beauftragt, eine mögliche Leistungspflicht des BGV zu prüfen. Bei der oben genannten Ausgangssituation wird keine Grundlage für eine Inanspruchnahme der Eigenschadenversicherung gesehen. Die ablehnende Entscheidung der Versicherung ist daher aus seiner Sicht korrekt.

Diese Ergebnisse hat Herr Dr. Dehlfing bereits in der Einwohnerversammlung am 21. September 2021 der breiten Öffentlichkeit und den anwesenden Gemeinderäten vorgestellt.

Herr Dr. Dehlfing hat vor Ort in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.11.2021 die Sachverhalte dem Ratsgremium im Detail erläutert. In diesem Zusammenhang ist er nochmals auf das Ergebnis der Sonderprüfung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zu den Greensill-Geldanlagen und den Entscheidungsargumenten des BGV eingegangen.

Der Gemeinderat nahm den Sachbericht zustimmend zur Kenntnis.


b) Prüfen möglicher Haftungsansprüche gegenüber den Finanzvermittlern in rechtlicher als auch wirtschaftlicher Hinsicht
Die Geldanlagen bei der in Insolvenz geratenen Greensill Bank AG wurden über verschiedene Finanzvermittler getätigt. Die bisherige Zusammenarbeit mit diesen Finanzvermittlern geht zum Teil bis in das Jahr 2002 zurück.

Die Gemeinde Bötzingen hat die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bausch und Partner beauftragt mögliche Haftungsansprüche gegenüber den Finanzvermittlern zu prüfen. Die Prüfung soll dabei die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten beleuchten.

In der Einwohnerversammlung am 21. September 2021 hat Herr Dr. Dehlfing von der Kanzlei Dr. Bausch und Partner der breiten Öffentlichkeit und den anwesenden Gemeinderäten die Ergebnisse und seine Einschätzungen dazu vorgestellt.

Das Ergebnis der Prüfung ist, wie in derartigen Fällen nicht selten, rechtlich nicht eindeutig. Aus Sicht von Herrn Dr. Dehlfing überwiegen jedoch die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, so dass er in Anbetracht der mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung verbundenen erheblichen Kosten dazu neigt, der Gemeinde von einer gerichtlichen Verfolgung möglicher Ansprüche abzuraten.

Herr Dr. Dehlfing hat vor Ort in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.11.2021 die Sachverhalte dem Ratsgremium nochmals im Detail erläutert und speziell auf die bereits genannten Risiken hingewiesen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig aufgrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, gegenüber den Finanzvermittlern, mögliche Haftungsansprüche nicht auf dem Klageweg durchzusetzen.

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.09.2021

a) Neue Geldanlagerichtlinien der Gemeinde Bötzingen
Sowohl Gemeinderat als auch Verwaltung waren sich im Vorfeld einig, dass die bestehenden Geldanlagerichtlinien (GAR) geprüft und angepasst werden sollen.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.05.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, dass Geldanlagen künftig nur noch bei Einrichtungen im Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe und im Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), d.h. bei institutsgesicherten Einrichtungen, getätigt werden dürfen. Die Verwaltung wurde beauftragt entsprechende GAR auszuarbeiten. Diese sollten anwaltlich auf deren Inhalt überprüft werden.

Durch die grundsätzlich strikte Vorgabe, künftig nur bei institutsgesicherten Einrichtungen die Geldanlagen zu tätigen, spielen Regelungen wie z.B. für Streuung und Deckelung eher eine untergeordnete Rolle. Dennoch wurde versucht entsprechende und praktikable Normierungen hierzu in die GAR aufzunehmen.

Neben den bereits bekannten Regelungen zu Geltungsbereich, Anlagegrundsätzen, Zuständigkeiten, Marktangebote(-recherchen), Anlageformen und Instituten sind nun weitere Vorgaben zur Streuung/Deckelung der Geldanlagen, Nachhaltigkeit/Ethik, Berichtspflichten sowie Mitwirkung Dritter/Sonstiges in die GAR aufgenommen worden. Dies jedoch immer im Hinblick darauf, dass die Regelungen in der Praxis umsetzbar sind.

Die neu ausgearbeiteten GAR wurden von Rechtsanwalt Dr. Dehlfing, Freiburg, inhaltlich überprüft und in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.09.2021 dem Ratsgremium vorgestellt.  Die neuen Geldanlagerichtlinien wurden sodann vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.


b) Haushaltsrechtliche Behandlung der Greensill-Geldanlagen
Hierzu wurde an die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg eine entsprechende Anfrage gestellt. Diese hat die GPA, in Abstimmung mit dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, beantwortet. Daraus ergibt sich, dass bei der haushaltsrechtlichen Umsetzung im Wesentlichen zwei Schritte zu beachten sind.

Zunächst müssen die Geldanlagen („sonstige Einlagen/Wertpapiere) in Forderungen umgegliedert werden. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelten nicht fällige Forderungen, in dem Fall die Geldanlagen, kraft Gesetz als fällig (§ 41 Abs. 1 InsO). Ab diesem Zeitpunkt stellen die Festgelder keine bilanziellen Geldanlagen mehr dar, sondern sind als kurzfristige Forderungen zu bewerten. Entsprechend sind diese Geldanlagen auf das maßgebende Forderungskonto umzubuchen (umzugliedern).

Als weiteren Schritt sind die kurzfristigen Forderungen niederzuschlagen. Forderungen in einem Insolvenzverfahren dürfen weder beigetrieben noch vollstreckt werden. Durch § 89 InsO (Vollstreckungsverbot) wird dies gesetzlich untersagt. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht daher keine Aussicht auf eine erfolgreiche Einziehung der nun fälligen Forderungen. Sowohl die Höhe als auch der Zeitpunkt möglicher Leistungen aus dem Insolvenzverfahren sind derzeit ebenfalls völlig offen.

Dadurch sind die gesetzlichen Voraussetzungen zur Niederschlagung der Forderungen nach § 32 Abs. 2 GemHVO erfüllt. Dabei besteht faktisch kein Ermessensspielraum für die Gemeinde ob sie die Niederschlagung vornimmt oder nicht; d.h. die Niederschlagung muss im Zuge der haushaltsrechtlichen Behandlung auf Grund der gesetzlichen Vorgabe vorgenommen werden.

Da jedoch eine gewisse Aussicht auf mögliche (Teil)Zahlungen aus der Insolvenzmasse besteht, wird die Niederschlagung befristet erfolgen. Eine regelmäßige Überwachung der Niederschlagung wird somit gewährleistet.

Bei den Jahresabschlussarbeiten 2021 (1. HJ 2022) wird das entstehende negative Sonderergebnis nach § 25 GemHVO gegen das Basiskapital verrechnet.

Sowohl die rechtliche Verpflichtung einer notwendigen Wertberichtigung nach § 95 Abs. 1 Satz 4 GemO und § 43 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO, als auch eine befristete Niederschlagung der Forderungen nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO i.V. § 41 Abs. 1 InsO werden durch diese Vorgehensweise erfüllt. Den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und –wahrheit entsprechend Rechnung getragen.

Der Gemeinderat hat diese Vorgehensweise einstimmig beschlossen.

Einwohnerversammlung vom 21.09.2021 zum Sachstand Geldanlagen bei der Greensill Bank

In der Einwohnerversammlung am 21.09.2021 wurde über den aktuellen Sachstand zu den Geldanlagen bei der Greensill Bank berichtet.

Dazu waren die von der Gemeinde Bötzingen beauftragten Anwaltskanzleien eingeladen.

Die Kanzlei Dr. Bausch und Partner, Freiburg, wurde von Rechtsanwalt Dr. Thomas Dehlfing vertreten.

Herr Dr. Dehlfing hat das Prüfungsergebnis der Kommunalaufsicht, dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, zu den Geldanlagevorgängen vorgestellt. Weiter hat er sein Kurzgutachten zu einer möglichen Verantwortlichkeit der für die Gemeinde handelnden Personen erläutert. Danach ist er auf eine mögliche Leistungspflicht der Eigenschadenversicherung beim Badischen Gemeine-Versicherungsverband (BGV) eingegangen. Zu seinem Prüfungsauftrag galt ebenfalls, mögliche Haftungsansprüche gegenüber den eingebundenen Finanzdienstleistern abzuklären. Zuletzt hat er zur geplanten neuen Geldanlagerichtlinie vorinformiert.

Von der Kanzlei Nieding + Barth, Frankfurt, waren die Rechtsanwälte Andreas Lang und Jonas Nowotka anwesend.

Die Kanzlei hat ein Rechtsgutachten in Sachen der Greensill Bank aufgestellt, mit dem Ziel mögliche Haftungsansprüche und deren Durchsetzbarkeit gegenüber Drittbeteiligten aufzuzeigen. Das Rechtsgutachten wurde entsprechend vorgestellt. Aussagen wurden getroffen zu den Verantwortlichen der Bank (Vorstände, Aufsichtsräte), dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen (Ebner + Stolz), der Rating-Agentur (Scope) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Weiter wurde über die Entwicklung des Insolvenzverfahrens mit entsprechenden Einschätzungen aus Sicht der Kanzlei berichtet.

Zu Kaufangeboten der Greensill-Forderungen durch Investmentbanken bzw. Investmentunternehmen wurde von Rechtsanwalt Lang ebenfalls informiert.

Gemeindekämmerer Gervas Dufner hat den aktuellen Stand der Liquidität sowie das Geld- und Finanzvermögen der Versammlung übermittelt.

Die anwesenden Einwohner/innen hatten die Möglichkeit entsprechende Fragen zu stellen oder Statements abzugeben. Die Fragen wurden durch die anwesenden Rechtsanwälte und Herrn Bürgermeister Dieter Schneckenburger beantwortet.

Zum Schluss hat sich Herr Gemeinderat Bernd Belle aus Sicht des Gemeinderates zu den Greensill-Vorgängen an die Besucher der Einwohnerversammlung gewandt.

Videoaufzeichnung der Einwohnerversammlung vom 21.09.2021

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.06.2021:

Über den aktuellen Sachstand zu den Greensill-Geldanlagen wurde berichtet, zum Teil handelt es sich um vorläufige Ergebnisse:

- Über die Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren vom 08.06.2021 wurde berichtet.
- Über Kaufangebote der Greensill-Forderungen durch Investmentbanken/-unternehmen wurde
  informiert. Aktuelle besteht in dieser Angelegenheit kein Zeit-, Verkaufs- bzw. Entscheidungs-
  druck.
- Über den Stand des Rechtsgutachtens der Kanzlei Nieding + Barth zu möglichen Haftungs-
  ansprüchen gegenüber z.B. Verantwortlichen der Bank, Wirtschaftsprüfern, Rating-Agenturen
  usw. wurde informiert.
- Über das vorläufige Ergebnis zur Leistungspflicht aus der Eigenschadenversicherung durch
  den Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband wurde berichtet. Eine Leistungspflicht wird
  vom BGV derzeit nicht gesehen.
- Berichtet wurde in Grundzügen über das Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bausch u.
  Partner (Dr. Dehlfing) zu einer möglichen Verantwortlichkeit der für die Gemeinde Bötzingen
  handelnden Personen.
- Es wurde unterrichtet, dass die Zeugenbefragung der Staatsanwaltschaft Bremen im Rathaus
  Bötzingen stattgefunden hat. Beamte der Kriminalinspektion 3 Freiburg haben die Befragung
  im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bremen durchgeführt.
- Weiter wurde mitgeteilt, dass die haushaltsrechtliche Behandlung der Geldanlagen derzeit
  geprüft werde. Um eine rechtssichere Abwicklung zu gewährleisten wurde hierzu die
  Gemeindeprüfungsanstalt BW (GPA) angefragt. Die GPA hat daraufhin eine zeitnahe
  Beantwortung zugesagt.
- Der Entwurf der neuen Geldanlagerichtlinie ist erstellt. Das Ergebnis der Sonderprüfung durch
  die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald) muss nun abgewartet
  werden, um evtl. weitere Vorgaben aus dieser Prüfung in die Richtlinie einarbeiten zu können.
- Es wurde informiert, dass das Ergebnis der Sonderprüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
  zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt. 
- Zur weiteren Vorgehensweise wurde mitgeteilt, dass bei Vorliegen abschließender
  Informationen zu den angesprochenen Punkten der Gemeinderat und die Öffentlichkeit weiter
  unterrichtet werden.

Erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren Greensill Bank AG vom 08.06.2021:

Am 08.06.2021 hat die erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG stattgefunden. Ein Ergebnis daraus muss negativ bewertet werden. So wurden die Kommunen vollständig aus dem Gläubigerausschuss herausgewählt und stellen nun kein Mitglied in der Gläubigervertretung mehr. Dies obwohl die Kommunen eine der größten Gläubigergruppen der Greensill Bank AG darstellen, also durch die Bankinsolvenz mit am stärksten betroffen sind. Dieses Ergebnis ist aus Bötzinger Sicht und in den Augen unserer acht kommunalen Kooperationspartner in Baden-Württemberg sehr enttäuschend. Die Eigeninteressen des Bundesverbandes deutscher Banken und des Einlagensicherungsfonds privater Banken bei der Abstimmung waren zu groß.

Positiv ist zu betrachten, dass Insolvenzverwalter Dr. Michael Frege Hoffnung auf eine Verteilerquote aus der Insolvenzmasse machen konnte. Zu deren Höhe wurden noch keine verbindlichen Aussagen seitens des Insolvenzverwalters getroffen. Viele genannten Werte und Zahlen, die in der Öffentlichkeit genannt wurden, stehen im Raum. Auf wilde Spekulationen in dieser Richtung möchten wir an dieser Stelle verzichten.

Insolvenzverwalter Dr. Frege hat uns Gemeinden noch einmal deutlich gemacht, dass das Insolvenzverfahren nichtöffentlich ist und keine Detailinformationen unsererseits veröffentlicht werden dürfen.

Die Dauer des Verfahrens wird vom Insolvenzverwalter auf 5 bis 10 Jahre eingeschätzt. Der nächste Tätigkeitsbericht der Insolvenzverwaltung erfolgt am 08.10.2021.

Die bisherigen Verfahrensabläufe machen jedoch auch deutlich, wie wichtig der durch die Gemeinde Bötzingen mitveranlasste Zusammenschluss der 8 baden-württembergischen Kommunen und die Beauftragung der Anwaltskanzleien Nieding + Barth, Frankfurt sowie Dr. Bausch u. Partner, Freiburg zur Durchsetzung der kommunalen Schadensersatzansprüche auf Basis aller in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen ist. Hier möchten wir insbesondere die Stichworte „Wirtschaftsprüfer, Ratingagenturen, Vorstände der Bank u.a.“ nennen.

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.05.2021:

Über den aktuellen Sachstand zu den Greensill-Geldanlagen wurde berichtet:

- Bei der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald) wurde eine
  Sonderprüfung zu den Geldanlagevorgängen am 05.03.2021 beantragt.
- Zur Rechtsschutz- und Eigenschadenversicherung der Gemeinde wurde Kontakt aufgenommen.
- Die beauftragten Anwaltskanzleien sind an der Überprüfung möglicher Haftungsansprüche z.B.
  gegenüber Wirtschaftsprüfer, Rating-Agenturen, Vorstände/Aufsichtsräte der Greensill Bank,
  Bankenaufsicht u.a..
- Die letzten Geldanlagen bei Privatbanken wurden im April 2021 aufgelöst.
- Am 16.03.2021 wurde das Insolvenzverfahren gegen die Greensill Bank eröffnet. Die
  Forderungen der Gemeinde wurden am 08.04.2021 angemeldet.
- Vertreter geschädigter Gemeinden werden derzeit von der Staatsanwaltschaft Bremen
  zur Zeugenvernehmung vorgeladen. Ort, Zeitpunkt und Ablauf der Zeugenvernehmung werden
  zeitnah mitgeteilt.
 
Auftragsvergabe zur Erstellung, Änderung bzw. Prüfung der Geldanlagerichtlinie:
- Geldanlagen werden künftig nur noch bei Banken im Sicherungssystem der
  Sparkassen-Finanzgruppe und im Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR)
  getätigt.
- Der Verwaltung wurde unter dieser Vorgabe der Auftrag erteilt eine Geldanlagerichtlinie
  (GAR) neu auszuarbeiten.
- Diese GAR ist anwaltlich auf die Rechtssicherheit und größtmöglicher Anlagesicherheit
  überprüfen zu lassen. Hierzu wird die Anwaltskanzlei Dr. Bausch u. Partner, Freiburg
  beauftragt.
- Die Geldanlagerichtlinie wird in öffentlicher GR-Sitzung beraten und beschlossen.
- Mögliche Erkenntnisse/Vorschläge aus der Sonderprüfung durch die Rechtsaufsicht sollen
  in der neuen GAR berücksichtigt werden.

Sachverhalt:

Wie mehrere dutzend andere Kommunen hat auch die Gemeinde Bötzingen Gelder in Höhe von 13,2 Mio. € bei der Greensill Bank AG in Bremen, angelegt. Dabei geht es nicht um spekulative Anlagen, sondern um Termin- und Festgelder, die marktüblich zu verzinsen waren. Die vom Gemeinderat vorgegebenen Anlagerichtlinien wurden bei den Anlageentscheidungen beachtet.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat über die Greensill Bank AG derzeit ein Moratorium verhängt. Hierdurch soll der Abfluss von Geldern verhindert und vorhandene Mittel gesichert werden. Ebenso wurde der Antrag auf Insolvenzeröffnung beim Amtsgericht Bremen gestellt. Die Bankaufsicht hat zudem Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Bank wegen des Verdachts auf Bilanzmanipulationen erstattet. Die weitere Entwicklung ist offen und hängt unter anderem vom Ergebnis der eingeleiteten Ermittlungen der Staatanwaltschaft Bremen ab.

Die Gemeinde hat unmittelbar nach Bekanntwerden möglicher Unregelmäßigkeiten sämtliche Geldanlagen bei der Greensill Bank AG gekündigt und zurückgefordert. Eine Rückzahlung erfolgte nicht. Sie hat des Weiteren eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Weitere Schritte werden in Abstimmung mit dieser Kanzlei und dem Gemeinderat erfolgen.

Derzeit gehen wir davon aus, dass alle rechtlichen Vorgaben seitens der Verwaltung eingehalten wurden. Im Interesse einer vollständigen, transparenten Aufarbeitung wurde gleichwohl die Rechtsaufsicht vorsorglich eingeschaltet und die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg um Überprüfung der internen Vorgänge im Zusammenhang mit den Anlagen gebeten.

Die Vorsitzenden der Gemeinderatsfraktionen wurden zeitnah informiert. Der Gesamtgemeinderat wurde in seiner Sitzung am 09. März 2021 unterrichtet. Eine umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger erfolgte im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 16. März 2021.

Über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit werden wir jeweils zeitnah informieren.

Videobeitrag aus der Einwohnerversammlung vom 16. März 2021

Die Bürger haben die Möglichkeit, nach Ansicht des Videos, Fragen per Mail an die Gemeinde unter gemeinde@boetzingen.de stellen.