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Landessanierungsprogramm Bötzingen „Ortskern II/Oberschaffhausen“ - Änderung des Fördersatzes für private Sanierungsmaßnahmen

Lageplan des Sanierungsgebietes

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II / Oberschaffhausen“ am 08.12.2020 die pauschale Förderung für private Sanierungsmaßnahmen festgelegt. 

Der Fördersatz soll ab 01.01.2026 von bisher 25 % auf 20 % bei Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen festgesetzt werden. Diese neue Festlegung betrifft ausschließlich neu beantragte Fördermaßnahmen, die bisher nicht formell bei der Gemeinde beantragt oder angezeigt wurden.

Modernisierungsabsichten von Eigentümern, die im Laufe des Sanierungszeitraumes verwirklicht werden sollen, verdienen im Rahmen der Sanierung eine finanzielle Unterstützung. Eine Bezuschussung erfolgt im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinien, geregelt durch eine entsprechende Vereinbarung. Der Anteil des Landes an der Förderung beträgt z. Zt. 60%, der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 40%.

Der Gemeinderat fasste in der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2025 folgenden Beschluss:
Für die Durchführung privater Maßnahmen wird folgende Änderung der pauschalierten Förderung neu vorgenommen:

Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen privater Eigentümer

Hauptgebäude            
20 % der berücksichtigungsfähigen Kosten bei förderfähigen Investitionen von mindestens 15.000,00 €,
maximal 25.000,00 € je Hauptgebäude

Nebengebäude          
20% der berücksichtigungsfähigen Kosten bei förderfähigen Investitionen von mindestens 10.000,00 €,
maximal 12.500,00 € je Grundstück

Die darüber hinaus geltenden Regelungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Im Einzelfall, z. B. bei besonderen strukturellen Bedingungen, kann der Gemeinderat eine erhöhte Förderung entsprechend der Städtebauförderungsrichtlinie gewähren.

Grundlage für eine Förderung ist eine Beratung durch den Sanierungsträger im Rahmen der Sanierungssprechtage. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Finanzhilfe durch das Land.