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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Landkreistag Baden-Württemberg

Beschreibung

Die Mitglieder, die Aufgaben, die Gremien,
die Geschäftsstelle
Der Landkreistag Baden-Württemberg ist der Zusammenschluss der 35 baden-württembergischen Landkreise. Er wurde am 3. Juli 1956 in Ludwigsburg gegründet und ging aus dem Verband württembergisch-badischer Landkreise, der Arbeitsgemeinschaft der badischen Landkreise und der Abteilung Kreisverbände im Gemeindetag Württemberg-Hohenzollern hervor. Der baden-württembergische Landkreistag war damit der zweite einheitlich für das ganze Landesgebiet tätige Kommunale Landesverband. Damals war es ein schwieriger Weg, bis sich die 63 Landkreise in dem neuen Bundesland in einem Kommunalen Landesverband zusammenfanden. Die Landkreise leisteten mit diesem Schritt einen wertvollen Beitrag für das Zusammenwachsen des neuen Landes.

Die Landkreise
fördern das Wohl ihrer Einwohner, unterstützen die kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und tragen zu einem gerechten Ausgleich ihrer Lasten bei.

Die Aufgaben
der Landkreise sind sehr vielfältig.  Zu den Wichtigsten zählen:

  • die Abfallwirtschaft
  • die Berufs- und Sonderschulen
  • die Gesundheitsämter und die Krankenhäuser
  • die Sozial- und Jugendhilfe
  • die Schülerbeförderung
  • der öffentliche Personennahverkehr
  • die Kreisstraßen
  • das Veterinärwesen
  • der Umwelt- und Naturschutz.

Das Landratsamt hat neben den kommunalen Aufgaben auch eine Vielzahl weiterer bürgernaher Zuständigkeiten als staatliche untere Verwaltungsbehörde (Kfz-Zulassung, Führerscheine, Baurecht und vieles andere).

Durch die Verwaltungsreform in Baden-Württemberg haben die Landratsämter 2005 eine Fülle weiterer Zuständigkeiten erhalten, so bei der Straßenbauverwaltung, Landwirtschaft, Forst, Vermessungswesen, Gewerbeaufsicht, Versorgungsämter, Lebensmittelüberwachung, Flurneuordnung und im Gewässerbereich.

Daneben nehmen die Landkreise nach den strukturellen Gegebenheiten weitere freiwillige Aufgaben wahr.

In den 35 Landkreisen leben 8,76 Millionen Menschen. Das sind 82 Prozent der Einwohner des Landes. Die Landkreise umfassen eine Fläche von 34.497km², also 97 Prozent der Gesamtfläche des Landes.

Das Landratsamt
wird vom Landrat geleitet, der vom Kreistag auf acht Jahre gewählt wird.

Der Kreistag
ist das Hauptorgan des Landkreises und wird für fünf Jahre vom Volk gewählt. In den baden-württembergischen Landkreisen sind 2.273 Kreisräte und Kreisrätinnen ehrenamtlich tätig. Davon gehören 832 (36,6 Prozent) der CDU, 574 (25,4 Prozent) den Freien Wählervereinigungen, 398 (17,5 Prozent) der SPD, 230 (10,1 Prozent) Bündnis 90/Die Grünen, 164 (7,2 Prozent) der FDP/DVP und 75 (3,2 Prozent) sonstigen Gruppierungen an.

Als Verband der baden-württembergischen Landkreise hat der Landkreistag Baden-Württemberg die Aufgabe,

  • den Selbstverwaltungsgedanken zu pflegen und für die Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte seiner Mitglieder einzutreten,
  • die gemeinsamen Interessen der Mitglieder zu vertreten,
  • die zuständigen Stellen bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, soweit sie die Belange der Mitglieder berühren, zu beraten (Artikel 71 Abs. 4 der Landesverfassung),
  • den Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen zu pflegen,
  • Fragen der Organisation und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu behandeln,
  • das Verständnis der Öffentlichkeit für die Aufgaben und Einrichtungen der Landkreise zu fördern und
  • die Mitglieder in Einzelfragen zu beraten.

Organe des Landkreistags sind die Landkreisversammlung, das Präsidium und der Präsident.

Die Landkreisversammlung
setzt sich aus je zwei stimmberechtigten Vertretern der Landkreise zusammen, der Landrätin/dem Landrat und einer/-m vom Kreistag bestellten Kreisrätin/-rat (Delegierte/-r). Die Landkreisversammlung hat unter anderem

  • die Grundsätze der Verbandsarbeit festzulegen,
  • den Präsidenten, seine drei Stellvertreter und die Mitglieder des Präsidiums zu wählen und
  • über Satzungsänderungen zu beschließen.

Das Präsidium
besteht aus dem Präsidenten, seinen drei Stellvertretern (Vizepräsidenten), zwölf weiteren Mitgliedern und dem Hauptgeschäftsführer. Es entscheidet über alle Fragen von grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung und ist für alle Aufgaben des Landkreistags zuständig, die nicht der Landkreisversammlung oder dem Präsidenten vorbehalten sind oder dem Hauptgeschäftsführer obliegen.

Der Präsident
ist Vorsitzender der Landkreisversammlung und des Präsidiums. Er vertritt den Landkreistag Baden-Württemberg gegenüber dem Landtag und der Landesregierung in Angelegenheiten von grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung.

Die Fachausschüsse
des Landkreistags sind:

  • Rechts- und Verfassungsausschuss
  • Finanzausschuss
  • Sozialausschuss
  • Gesundheitsausschuss
  • Kulturausschuss
  • Ausschuss für Umweltschutz, Wirtschaft und Verkehr.

Diese Fachausschüsse entscheiden im Rahmen ihres Sachgebiets. Sie bereiten Stellungnahmen des Landkreistags zu Fragen von grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung vor.

Die Landrätekonferenz
wird von den Landräten in Baden-Württemberg gebildet.

Dem Sprengel
obliegt der Erfahrungsaustausch auf der Ebene des Regierungsbezirks. Der Sprengel wird von den Landräten eines jeden Regierungsbezirks gebildet.

Arbeitsgemeinschaften
der Landratsämter sind zur Unterstützung und Förderung der Verwaltungspraxis zu bestimmten Fachthemen gebildet worden.

Die Geschäftsstelle
des Landkreistags Baden-Württemberg wird vom Hauptgeschäftsführer geleitet, der vom Präsidium auf acht Jahre gewählt ist.

Der Deutsche Landkreistag
Der Landkreistag Baden-Württemberg ist Mitglied des Deutschen Landkreistags, des kommunalen Spitzenverbands der 301 deutschen Landkreise in Berlin.

Hausanschrift

Panoramastraße 37
70174 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Parkplatz

Parkplätze stehen im Hof der Geschäftsstelle zur Verfügung. Weitere Parkmöglichkeiten sind an der Panoramastraße vorhanden.

Anfahrtsbeschreibung

Vom Hauptbahnhof Stuttgart
Bus Linie 44
Sie nehmen den Bus Richtung "Killesberg" und fahren bis zur 3. Haltestelle "Im Kaisemer". Von dort ist es nur noch ein kurzer Fußweg bergab bis zur Kreuzung Birkenwaldstraße/Panoramastraße. Die Geschäftsstelle des Landkreistags liegt direkt an der Kreuzung gegenüber dem Chinesischen Garten.

Fußweg (ca. 10 Minuten)
Vom Hauptbahnhof geht es durch die Klettpassage zum Ausgang "Kriegsbergstraße" (rechts halten) an der ehemaligen Direktion der Deutschen Bahn AG vorbei. Dann überqueren Sie die Jägerstraße, folgen der Treppe die Kriegerstraße bergauf, danach geht es links "Im Kaisemer" hinauf bis zur Birkenwaldstraße, dann weiter links bergauf bis zur Kreuzung Birkenwaldstraße/Panoramastraße. Dort, gegenüber dem Chinesischen Garten, befindet sich die Geschäftsstelle.

Auto
Anfahrt über Heilbronner Straße (B 27), Türlenstraße und Birkenwaldstraße. Sie können direkt auf dem Gelände des Landkreistags parken.

Kontakt

Telefon (07 11) 2 24 62-0
Fax (07 11) 2 24 52-23